Die FDP kann man seit dem Westerwelle-Lindnerschen Verrat des Wählerauftrags nach der BTW 2009 in Sachen illegaler EUR-Rettung eigentlich getrost vergessen. So wie es ja seitdem vier von fünf FDP-Wählern klugerweise auch getan haben – und ihren damaligen, schon 2010 (EFSF) und 2012 (ESM) von der FDP verspielten Vertrauensvorschuss von 15% verbittert wieder zurückgenommen haben. Warum also über die F(ast)D(rei)P(rozent)-Partei noch reden? Nun, absurderweise bekommt Christian Lindner noch immer positive Berichterstattung im Systemfunk. Und da er es gestern in einem nicht zufällig am Tag der CSU-Klausur angesetzten „BR-Sommerinterview“ schaffte, in EINEN Satz derart viel an Lügen, Verdrehungen, Bürgerverdummung, Demagogie und Menschenferne reinzupacken, lohnt es sich ausnahmsweise einmal, diesen exzellenten Einblick in Systemdenke und Propagandamechanismen zu sezieren.
Anlass für Lindner Spruch war ausgerechnet ein verzweifelter Lichtblick der Wahrheit, den CSU-Seehofer zuließ, als er (natürlich in höchster Umfragenot und Pöstchensorge der Union nach der Mecklenburg-Landtagswahl) die Politik seiner von Seehofer selbst seit 2015 ebenso wie all die Jahrzehnte zuvor von der CSU immer konsequent mitgetragenen Grenzauflösungspolitik und Überfremdung Deutschlands als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete (!). Ein erstaunlicher Hauch von systemkritischer Wahrheit also, der Seehofers Mund da gestern entfleucht war – und auf den der pseudooppositionelle Systemträger Lindner dann sofort gestern Abend im BR-Systemfunk reagieren durfte!
Seehofers Stoßseufzer von der „Unrechtsherrschaft“ in Deutschland ist unsere Bloggerrede seit mindestens zehn Jahren – seit den Zeiten des damals erstmals gebrochenen Maastricht-EUR-Stabilitätspakts; seit den Zeiten der illegitimen Lissabon-EU-Verfassung mit der Wegweisung hin zu illegalen Tötungen, zu Söldnerarmeen und zu den illegalen „Vereinigten Staaten von Europa“; seit der zunehmenden Überfremdung Deutschlands; seit der permanenten Euro-Rettung; seit der permanenten Islamisierung unseres Landes und seit der komplett wahnsinnigen und illegalen Grenzauflösung 2015!
Und was fällt Lindner im BR zu all dem ein: „Wenn Horst Seehofer von einer ‚Herrschaft des Unrechts‘ rede, dann spreche er der Regierung Legalität und Legitimität ab. Wer das tue, ‚untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das hat Herr Seehofer gemacht und damit fördert er das Aufsteigen einer systemkritischen Partei wie der AfD.‘ “
Vergessen wir den schon für sich absurden letzten Satz im Zitat: Die Menschen wissen längst um das illegitime Treiben der Regierung. Das „Vertrauen in den Rechtsstaat“ erodiert bei den Menschen schon lange – bis weit hinein in die sogenannten bürgerlichen Klassen – und lange vor der Gründung der AfD. Dieses Misstrauen hat sein Sprachrohr und seinen so wichtigen öffentlichen Kristallisationskern in den alternativen Medien schon seit mehr als zehn Jahren. Wenn Seehofer sich nun ausnahmsweise und aus höchst durchschaubaren und machtopportunistischen Gründen diesem immer lauter werdenden systemkritischen Chor endlich einmal anschließt, dann ist das nur aus Sicht eines absoluten Systemlings wie Lindner „vorwerfbar“!
Viel wichtiger aber sind die INHALTLICHEN Falsch-Behauptungen Lindners, der tatsächlich und wörtlich das Merkel-System in allen Facetten verteidigt: RECHTLICH sei nichts falsch gelaufen; was die Merkel-Gabriel-Junta gemacht habe, sei „alles legal und alles legitim“ gewesen (sic!). Er schränkte dies in keiner Weise ein – seine Merkel- und GroKo-Apologie bezog sich also auf ALLE o.g. Politikbereiche seit 2005, dem Jahr der Machtergreifung Merkels!
Schon die Behauptung der „Legalität“ dieser Politik ist so absurd, dass einige kurze Erinnerungen genügen sollten, um sogar den rheinisch-oberflächlichen Blubberjecken Lindner ein wenig nachdenklich werden zu lassen:
-
- FAZ, März 2016 [Essay von Verfassungsjuristen]: „Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich bewältigt werden: Solange die Bundesregierung Flüchtlinge an der Grenze nicht zurückweist, setzt sie deutsche Gesetze aus. Denn auch mit Blick auf europäische Normen ist die Grenzsicherung legitimiert. Eine Rückkehr zum Recht ist geboten. … Die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht zählt zu den Errungenschaften der Moderne und zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Auf ihre Einhaltung kommt es gerade in historischen Ausnahmesituationen wie der gegenwärtigen Flüchtlingskrise an. Eine Lesart des europäischen und deutschen Rechts, nach der eine Politik offener Grenzen rechtskonform sein soll, teilen wir nicht.“
- Buchbesprechung in Die Presse, August 2016: „Renommierte deutsche Staatsrechtler stellen der Merkel’schen Willkommenspolitik ein durch und durch vernichtendes Zeugnis ausIn Deutschland haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff einer rechtlichen Würdigung zu unterziehen. Unter dem Titel ‘Der Staat in der Flüchtlingskrise – zwischen gutem Willen und geltendem Recht’ liegt das Ergebnis nun in Buchform vor. Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein. Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung. ‘Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität’, fassen die Herausgeber das Ergebnis der juristischen Abwägungen zusammen. Wenig gefallen wird den Wohlmeinenden auch der Hinweis des Freiburger Staatsrechtlers Martin Dietrich Murswiek, wonach ‘das Prinzip der Nationalstaatlichkeit der verfassungsrechtliche Rahmen ist’, welcher der Migrationspolitik vorgegeben ist. Daraus folgt: Diese Migrationspolitik ‘darf nicht die Überwindung des Nationalstaats durch eine multikulturelle Gesellschaft […] anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden.’ Deutschland brauche sich demnach zwar nicht gegen Einwanderung abzuschotten, doch dies habe mit Maß und Ziel zu erfolgen. ‘Verfassungserwartung des Grundgesetzes ist, dass dabei der Charakter Deutschlands als Nationalstaat der Deutschen nicht verloren geht.’ Grundgesetzwidrig sei es daher, so der Professor, würden Regierung und Parlament ‘durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes’ herbeiführen. Er schließt daraus, logisch eher zwingend: ‘Eine Politik der Einwanderung ohne Obergrenzen ist hiermit nicht vereinbar’, sei letztlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz des Deutschen Volkes. ‘Was gegenwärtig unter Billigung der Bundesregierung stattfindet, ist eine Umstrukturierung der Bevölkerung Deutschlands.’ [entspricht dem Teso-Beschlus von 1987!]. Die deutsche Bundeskanzlerin sieht das ja bekanntlich bis heute anders. Ihr wird hingegen in dem Buch testiert, rechtlich in dieser Causa auf Treibsand zu stehen: ‘Die Entscheidung der Bundeskanzlerin, die Grenzen für alle offen zu halten, hat keine demokratische Legitimation.’ Denn: ‘Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verdankt, strukturell verändern … Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Nationalstaates dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar.“
- AfD-PM , Juni 2016: „Die deutsche Bundesregierung verstößt täglich, wöchentlich und monatlich gegen Recht und Gesetz: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Politik der offenen Grenzen bis zum heutigen Tage geltendes Recht. Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ist einem um Asyl nachsuchenden Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, die Einreise zu verweigern. Nach § 26a Abs. 2 AsylG sind alle Nachbarländer Deutschlands sichere Drittstaaten. Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf das Asylrecht des Grundgesetzes ausgeschlossen ist (BVerfGE 94, S. 49, juris Rn. 177). Diese Rechtlage beruht auf einer durch CDU/CSU, SPD u. FDP initiierten Grundgesetzänderung von 1993, an welche sich diese heute nicht mehr erinnern wollen. Auch die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 AsylG erlaubt es nicht, über Monate hinweg unbegrenzt viele Personen einreisen zu lassen. Zudem liegt bis zum heutigen Tage keine entsprechende Ministeranordnung vor. Siehe dazu auch das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Dr. Di Fabio, S. 93-95. Dem Gutachter ist es nicht gelungen, eine Ausnahmeanordnung des Ministers zu erlangen. Das Ministerium verweigert zu diesem Vorgang jede seriöse Auskunft. Man darf daher davon ausgehen, dass es eine solche Ausnahmeanordnung nicht gibt. Selbst wenn es sie gäbe, würde sie die Praxis der dauerhaft offen gehaltenen Grenzen nicht decken. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser erklärt daher im Namen seiner Partei: „Wir fordern die Bundesregierung auf, sich wieder an Gesetz und Recht zu halten, so wie es Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verlangt. Solange die EU-Außengrenzen nicht vollständig geschlossen sind, hat die Bundesregierung durch Sicherungsmaßnahmen an den deutschen Grenzen dafür zu sorgen, dass illegale Grenzübertritte verhindert werden. Eine Bundesregierung, die permanent gegen Recht und Gesetz verstößt, ist eine Schande für unser Land.“
- Meldung von BILD und Focus , Dezember 2015 : „ ‚BILD‘-Informationen zufolge habe die Bundesregierung bereits im September erwogen, Teile der Grenze zu schließen. In der Nacht des 13. September [also noch VOR der ultimativen und bis heute anhaltenden millionenstarken Invasion!] habe ein 30-seitiger Einsatzbefehl für 21 Hundertschaften der Bundespolizei in Kraft treten sollen, in dem es hieß: ‚Nichteingereiste Drittstaatsangehörige sind [rechtsstaatlich zwingend nach Art 16(2) GG sowie nach Dublin-Übereinkunft] zurückzuweisen.‘ Merkel habe dieses Vorgehen erst in letzter Minute in einem Telefonat mit Innenminister de Maizière gestoppt.“
=> Womit einmal mehr belegt wäre, dass Grenzen entgegen gutmenschlicher Dummblubber-Thesen à la „Das ist eine unabwendbare humanitäre Naturkatastrophe“ SELBSTVERSTÄNDLICH und LEGAL sogar ZWINGEND schützbar wären. Und dass es noch immer ein wenig Skrupel bei einigen noch minimal verantwortungsbewussten Verwaltungsbeamten dagegen gäbe, permanent Recht zu brechen, indem zentrale staatliche Aufgaben wie Grenzschutz einfach freiwillig aufgegeben werden! - Der führende deutsche Staatsrechtler Schachtschneider schrieb gar ein ganzes Buch zum Thema: „Erinnerung an Recht“:
Zwischenfazit: Die Rechtsbrüche der Merkel-Junta sind Legion, unübersehbar, evident, permanent. Jeden Tag wird in der Innen-, Außen-, Wirtschafts-, Währungs-, Grenz- und Gesellschaftspolitik von D-EU-tschland [Merkel-Regierung in Symbiose mit Brüssel und EZB] Recht gebrochen! Jeden Tag milliardenschwer und mit irreversibel-existenziellen Folgen!
=> Deutschland braucht keinen Rechtsruck, sondern einen Ruck zum Recht! Und zwar schnellstens – es ist Gefahr im Verzug und das BVerfG beugt inzwischen nicht nur geltendes Recht, sondern VERWEIGERT uns unser aller Recht auf Recht(ssprechung)! Diese Entscheidung ist ein Skandal, denn selbstredend betraf die von Schachtschneider eingelegte Verfassungsbeschwerde sowohl ein enorm wichtiges Thema (nämlich DAS Megathema schlechthin: die in Auflösung befindlichen deutschen Staatsgrenzen); und zweitens wäre die Rechtslage glasklar: wir befinden uns in der Invasionsfrage an den Grenzen spätestens seit 2015 im Unrechtszustand! Das Bundesverfassungs-Gericht hatte im März 2016 ernsthaft die Chuzpe, die u.a. von Schachtschneider über 70 Seiten minutiös begründete Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung anzunehmen!
„Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider abgewiesen! Nun hilft nur noch der Protest im Wahllokal und vor allem auf der Straße!“
=> Das war sogar noch einmal eine Spur dreister als die (Nicht-)Urteile und Rechtsbeugungen des BVerfG und des EuGH in der EUR-Rettungsfrage seit 2010! Man hat auch beim Systemgericht in Karlsruhe keinerlei Argumente mehr – nicht einmal mehr Verzögerungstaktiken, Nebelkerzen und rabulistische Rechtsverwirrung zur Ablenkung von geltendem Recht. Man musste 2016 nun den Weg des sichtbaren Totalitarismus, der Diskursverweigerung, der Rechtsverweigerung, des offenen Unrechtsstaats und der faktenfernen einseitigen Hetze und Gewalt gehen! Die Gewalt geht anno 2016 in D-EU-tschland eindeutig von Oben aus!
Christian Lindner will all dies nicht sehen – und geht sogar noch weiter: er hält die Handlungen der Junta gar noch für „legitim“ – also sogar nach dem GEIST von Maastricht, von Rom, von Lissabon sowie des Grundgesetzes und des Volkswillens für zulässig! Da fällt uns nur noch Ulbricht ein: „Es muss alles demokratisch [und legal] aussehen – aber wir müssen weiter alles in der Hand haben!“…
Die zynische Krone setzt sich übrigens Lindner selbst auf, wenn er im Interview sagt: „Gerade weil wir uns mit unserer Politik [2009ff trotz Regierungsbeteiligung] nicht durchgesetzt haben, müssen wir Druck machen“. Es war Lindner höchstpersönlich, der damals als FDP-Generalsekretär die FDP-interne Kontroverse um die damals wie heute hochgradig illegale und illegitime EUR-Dauerrettung entscheidend-parteiisch auf der Seite des PRO-Lagers gemanagt hatte! Trotz seines späteren Rücktritts war er also höchstpersönlich verantwortlich für den FDP-Beitrag zum Rechtsbruch der Merkel-Regierung in einer extrem wichtigen, ja existenziellen Angelegenheit! Die FDP hätte damals unter der Führung des nur knapp unterlegenen Rettungsgegners Schäffler die Chance gehabt, der EURopäischen Geschichte eine andere, bessere Wendung zu geben, was D-EU-tschland bis heute mehr als eine Billion EUR erspart und das längst gescheiterte EUR-Experiment schon damals beendet hätte! Selbst der Hinweis von Linder, „POLITISCH“ habe Merkel in der Zuwanderungsfrage etwas falsch gemacht, ist angesichts der durchwegs „multikulturellen“ und islamophilen sowie nibelungentrEUen EU-und EUR-Politik in allen Regierungen mir FDP-Beteiligung völlig unglaubwürdig: Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen: Die FDP hätte im Bundestag als Regierungs- oder Oppositionspartei auch die Merkel´schen Rechtsbrüche und illegalen Anweisungen an Polizei und Verwaltung ALLE mitgetragen! Wie auch anders – wenn Lindner deren Illegitimität und sogar Illegalität nicht einmal ERKENNT?! Genau wie die von ihm so ostentativ kritisierte CSU handelt auch die Lindner-FDP ausschließlich umfragegetrieben und machtopportunistisch: bellen statt beißen. Die CSU hat gestern ihren einzigen vernünftigen Vorschlag von der Klausurtagung bereits vor der Abstimmung wieder kassiert (Einreise nur noch für CHRISTEN – und damit in vielen Fällen für ECHTE IS-Flüchtlinge)! Nur Symbolpolitik blieb übrig. Das ist billige und feige Politikrhetorik – jetzt, da es post Mecklenburg auch im Hinblick auf BTW 2017 mit den 5% eng wird – das gilt für FDP und CSU gleichermaßen! Beide Parteien sind nur zwei weitere Seiten der Merkelschen Systemmedaille!
Lindner und Seehofer sind ganz klassische Systempolitiker – die wenn es ernst wird, IMMER das System verteidigen werden – seien seine Handlungen noch so schädlich für Deutschland und für sein autochthones Volk! Beide Pseudo-Oppositionellen sind Teil des Problems – nicht der Lösung!
Nachsatz: Mit der Staatsrechtsauslegung ist es wie mit AGBs von Gold-ETFs: Wenn eines sicheren Tages in der Staats- und Währungskrise die eigentlich via AGBs garantierte physische Goldauslieferung verwehrt wird, wird irgendein käuflicher Jurist eine §§-Auslegung finden, die diese Vertragsverletzung „aus Gründen höherer Gewalt“ rechtfertigt. Die AGBs dieser ETFs lassen schon heute diese Notausgänge für die Verantwortlichen erkennen. Ebenso ist es bei den permanenten Exzessen gegen das Recht und gegen den Volkswillen: Die BuReg findet immer korrupte Systemgerichte, die ihrem für Deutschland existenziell schädlichen Tun einen legalen Anstrich geben. Über die Frage „Legal?“ kann man immer streiten. „Legitim“ ist die Regierungspolitik anno 2016 niemals – demokratisch schon gar nicht. CSU, FDP sind ebenso wie alle Blockparteien der BRD nicht Teil der Lösung, sondern Teil des systemischen Problems dieses Landes! Es ist kein Zufall und sehr symptomatisch, dass die JuLis von Mecklenburg eben ausgerechnet der Grünen AntiFa-Jugend und damit einer Schlägertruppe des Systems den baldigen Wiedereinzug ins Schweriner Landtagsschloss wünschten. Die Gleichschaltung ist wieder einmal vollbracht. Die großen sozialistischen und supranazistischen Einheitsparteien des totalitären Multikulti-Unrechts-Systems üben gegenseitige Solidarität: