Nach der Massenmigration von 2015 hat sich in Deutschland eine regelrechte Zwei-Klassen-Justiz etabliert.
Einerseits werden immer mehr Verfahren wirklicher Straftaten von hoffnungslos überlasteten Staatsanwaltschaften eingestellt oder im Schriftverfahren abgeschüttelt, andererseits wird beim Eintreiben von Ordnungsgeldern knallhart und kompromisslos sanktioniert.
Unter dieser Konsequenz der veränderten deutschen Bevölkerungssituation erleben wir, wie eine Kuschel-Justiz mit großer Nachsicht und Migrantenbonus auf die andersartige kulturelle und soziale Erfahrung von Migranten entscheidet während in gleichgelagerten Fällen bei „Bio-Deutschen“ die gesetzlichen Regeln voll ausgeschöpft werden.
Schon früher wies der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, auf diese Aushöhlung des Rechtswesens hin – heute wird sie unerträglich.
Wer in einer in höchstem Maße feinsinnigen befriedeten Gesellschaft und ihren Regeln aufgewachsen ist, hat verlernt, sich in Menschen mit anderer Sozialisation hineinzudenken. Dieser Unfähigkeit unterliegen auch die Richter. Dies dürfte der Grund sein, weshalb Richter bei massiven Gesetzesverstößen häufig zu Bewährungsstrafen greifen. Warum tun sie das? Welches Menschen- und Gesellschaftsbild verbirgt sich dahinter und vor allem: ist dieses hier angemessen?
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Der anhaltende Verfassungsbruch, der mit der Zuwanderung von 1,5 Millionen meist junger Männer aus vielen Teilen der Welt begangen wurde, ist hochgradig eklatant, und das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 13 UF 32/17) hat dies in einer Urteilsbegründung gegenüber einem unerlaubt Eingereisten deutlich herausgestellt: »Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 und 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt«.
Eindeutige Zahlen belegen die Auflösung des Rechtsstaates: In Deutschland sind Schätzungen zufolge 150.000 verurteilte Straftäter abgetaucht, und im Land halten sich 556 000 abgelehnte Asylbewerber auf und belasten weiterhin die Sozialkassen.
Im Schnitt dauert es 280 Tage, bevor ein Haftbefehl im Hinblick auf politisch und religiös motivierte Taten vollstreckt wird. Zu allen anderen Verbrechern verweigert die Bundesregierung, Zahlen zu veröffentlichen (wie z. B. Mörder und Vergewaltiger).
Laut Aussage des Innenministeriums von Schleswig-Holstein handelt es es sich bei rund 50.000 der 150.000 offenen Haftbefehle um kriminelle Ausländer, die aus der Haft, vor der Verbüßung der vollen Haftstrafe, in ihr Heimatland abgeschoben wurden. Sollten diese jemals nach Deutschland wieder einreisen, würden sie die restliche Strafe verbüßen müssen – theoretisch. Ohne Grenzkontrollen lässt sich eine illegale Wiedereinreise von Kriminellen weder verhindern sanktionieren.
Mehr dazu in MYTHOS RECHTSSTAAT – Die Folgen falscher Humanität
e-book, Wolfgang Arnold, 2,99 Euro, ISBN: 978-3-7438-8845-6