Im September 2015 verhieß uns die Lügenpresse einen Ansturm von Ärzten und Ingenieuren aus dem Morgenland, die unsere Rente verdienen würden. Nach fast einem Jahr mal Zeit für eine Nachschau.
Michael Wolski hatte ja gerade das Buch „Gebetspausen am Arbeitsplatz – Basiswissen für Arbeitgeber“ veröffentlicht, das wir schon besprochen hatten.
Wolski hat aktuell zur Beschäftigung von Migranten aus Asylzugangsländern Daten aus „Hintergrundinformation: Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“ der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg, Juni 2016 recherchiert und für uns aufbereitet.
Um die Zahlen zu deuten braucht es einige Definitionen:
- Gemeldete erwerbsfähige Personen sind Personen, die bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind. Sie setzen sich aus der Gruppe der arbeitslos Arbeitsuchenden, der nicht arbeitslos Arbeitsuchenden und der Nichtarbeitsuchenden (z.B. Mütter, die kleine Kinder betreuen) zusammen.
- Erwerbsfähig: es gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
- Erwerbstätige: Alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht …
- Beschäftigte Als sozialversicherungspflichtig bzw. geringfügig Beschäftigte gelten Personen, die folgende Kriterien erfüllen: 1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor. 2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflege, Alo). 3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird. 4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet. Insbesondere zählen auch folgende Personen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Lehrlinge und Praktikanten.
- Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
Folgende Beschäftigungszahlen wurden im April 2016 erreicht gegenüber den bei den Agenturen gemeldeten erwerbsfähigen Personen im Juni 2016:
Land beschäftigt erwerbsfähig gemeldete Personen
Afghanistan 23.332 44.122
Eritrea 4.925 22.890
Irak 23.813 60.266
Nigeria 11.375 10.722
Pakistan 17.039 18.013
Somalia 2.519 6.541
Syrien 26.904 240.711
Gesamt 131.865 431.401
Wenn man die Beschäftigten und die beim Arbeitsamt gemeldeten Erwerbsfähigen zusammenrechnet ergeben sich etwa 563.000 Personen. Davon 131.865 beschäftigt sind 23,4 %.
Das Bild ist etwas zu positiv, weil wie oben dargetan auch geringfügigste Beschäftigungen gezählt werden. Außerdem fehlt jede Info zu hunterttausenden untergetauchten Einwanderern. Da ist der Euphemismus „Flüchtling“ übrigens mal am Platze.
Bis zum Jahresende 2016 wird die Anzahl der erwerbsfähigen Asylpersonen bei etwa 1 Mio. liegen und es werden maximal 250.000 Personen aus Asylzugangsländern beschäftigt werden. 2017 wird die Anzahl der erwerbsfähigen Personen in dieser Gruppe auf 2 Mio ansteigen, da ja allein 2016 mit 0,5 Mio Flüchtlingen gerechnet wird.
Von den hier lebenden etwa 1,5 Mio Türken (mit türkischem Paß) sind 514.429 SV-pflichtig beschäftigt, während 298.232 Regelleistungsberechtigte nach SGB II sind. Wenn man das mal ins Verhältnis setzt, sind 36,7 % Sozialfälle
Das Fazit ist ernüchternd. Unsere Rente müssen wir selber verdienen und zusätzlich müssen wir einen Haufen ausländische Arbeitslose durchbringen. Ab 2020 wird das sehr problematisch, weil das Zahlenverhältnis von deutschen Rentnern zu deutschen Beschäftigten dann kippt.