Das weibliche Fernseh-Sandmännchen Marietta Slomka faßte das, was in Berlin auf einem Weihnachtsmarkt geschehen war, in einem gedanklich sehr unterbelichteten Satz zusammen: „Neun Tote sind ums Leben gekommen.“
Nun, mit dem Bildungsniveau bei den Bediensteten des zwangsfinanzierten Staatsfernsehens habe ich schon lange gehadert. Die inzwischen 12 Toten haben es gut. Sie sind vielleicht im Himmel und brauchen sich über Frau Slomka und Frau Dr. Merkel nicht mehr zu ärgern. Anders sieht das bei den Familienangehörigen und den Schwerverletzten aus. Für sie beginnt nun der Kampf ums Geld, denn nur mit viel Geld läßt sich ein Restleben im Rollstuhl oder mit ruinierten Gliedmaßen bzw. mit einem fehlenden Ernährer einigermaßen erträglich gestalten.
In Deutschland gilt das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG) von 1976. Geschädigte erhalten die auf Grund der Schädigungsfolgen notwendigen Maßnahmen der Heilbehandlung und der medizinischen Rehabilitation einschließlich psychotherapeutischer Angebote. Darüber hinaus erhalten Geschädigte entsprechend dem Grad der Schädigungsfolgen eine Einmalzahlung von 714 Euro bis 14.976 €. Bei Verlust mehrerer Gliedmaßen, bei Verlust von Gliedmaßen in Kombination mit einer Schädigung von Sinnesorganen oder in Kombination mit einer Hirnschädigung, bei schweren Verbrennungen oder bei vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von mehr als zwei Gliedmaßen beträgt die Einmalzahlung 25.632 Euro.
Nun handelt es jedoch um einen Kraftfahrzeugunfall. Da gilt das hinsichtlich der Entschädigungssummen ohnehin sehr poplige OEG angeblich nicht. Vermutlich muß die Haftpflichtversicherung des Halters vom Lastwagen zahlen. Da es sich jedoch rechtlich um einen einzige Schadensfall handelt, scheint die Deckungssumme auf 7,5 Mio. € gedeckelt zu sein. Bei sovielen Opfern ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Und bei welcher Versicherung ist der Laster versichert? Bei einer polnischen? Da würde ich schon mal anfangen, diese schöne Sprache zu lernen, um mit polnischen Anwälten und Gerichten zu verhandeln. Język w 6 przypadkach nie jest łatwe – Eine Sprache mit 6 Fällen ist nicht ganz einfach. Und sind die Deckungssummen zwischen Oder und Bug wirklich so hoch wie in Deutschland?
Oder gibt es in den Versicherungsbedingungen der Haftpficht des polnischen Lkws vielleicht Ausschlußkriterien bei Terror? Ich weiß es nicht.
Fragen über Fragen. Und die deutschen Qualtätsmedien haben überhaupt keine Lust die Bundesregierung zu stellen: Jedwede Recherche, die aufzeigt, wie desolat das deutsche Entschädigungswesen ist, welche Schwierigkeiten die armen Opfer des blutrünstigen Islams haben werden, ist offensichtlich unerwünscht. Es würde ja schon wieder ein schlechtes Licht auf das inkompetente regierende Damenkränzchen Merkel – Schwesig – Nahles fallen.
Der Unfall ist nicht passiert, weil das relativ neue Fahrzeug schlecht gewartet war. Auch war der Fahrer nicht besoffen. Der Unfall ist passiert, weil eine deutsche Kanzlerin folgender Überzeugung ist: „Es kann nicht sein, dass irgendetwas geschlossen wird“. Mit „irgendetwas“ meinte sie die Grenzen.
Nun muß vermutlich eine polnische Versicherung für einen von einer deutschen Bundeskanzlerin begünstigten Terroranschlag eines Moslems zahlen. Oder auch nicht. Christine Kensche vdaß die Opfer leer ausgehen werden.
WELT berichtete gestern,Das ist Merkeldeutschland. Hauptsache die Antifa und die Kahane-Stiftung bekommen Geld. Die anderen werden in ihrem Rollstuhl auf Sozialhilfe abgeschoben.
Wer Sozialhilfe oder Hartz IV bezieht muß vorher Kopfstand machen und sein Vermögen erst mal aufbrauchen. Dumm geaufen wenn man ein Eurokonto hat. Oder eine Lebensversicherung. Gut ist es dagegen, wenn man im Tafelgeschäft erworbene Edelmetalle als Absicherung hat. Davon bekommt das Amt nichts mit, und man kann mit seinem Rollstuhl vielleicht doch mal eine Extrarunde drehen oder sich ab und zu einen kleinen Wunsch erfüllen, von dem die herz- und hirnlose Dr. Merkel nichts weiß.
Selbst in der Asylkrise helfen Gold und Silber.