„Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bzw. Wärme-Kraft-Kopplung (WKK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke (Fernwärme oder Nahwärme) oder für Produktionsprozesse (Prozesswärme) in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess, üblicherweise in einem Heizkraftwerk. Es ist somit die Auskopplung von Nutzwärme insbesondere bei der Stromerzeugung aus Brennstoffen. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Wärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit, oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme (z. B. in der chemischen Industrie). Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden.“ So kann man es als technischer Laie in Wikipedia nachlesen.
Rotgrün hatte 2002 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Kraft gesetzt. Entsprechend diesem Gesetz wurden Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme gefördert. 2008 und 2012 wurde die Gesetzgebung novelliert. Stromkunden zahlen bis heute eine KWK-Abgabe, die in den Strompreis integriert ist. Aber wie es mit Energiepolitikern so ist: Was sie mit den Händen schaffen, reißen sie mit dem Hintern wieder ein. Da die Kraftwerke wegen zunehmender Einspeisung von Flatterstrom nicht mehr kontinuierlich arbeiten, entsteht natürlich auch die Abwärme nicht mehr so durchgehend, wie sie vom Abnehmer benötigt wird.
Einen tiefen Einblick in die nicht mehr funktionierende Kopplung zwischen Stromerzeugung und Abwärmenutzung gibt der Geschäftsbericht 2014 der Thüringer Energie.
„An immer weniger Stunden im Jahr erlaubt der Strompreis eine wirtschaftliche Fahrweise konventioneller Kraftwerke. Das volatile Marktumfeld betrifft insbesondere unsere Heizkraftwerke an den Standorten Jena, Schwarza und Bad Salzungen, wo wir Wärme vorzugsweise in energetisch hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen. Im Geschäftsjahr haben wir deshalb weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung des Kraftwerksbetriebs ergriffen. Dies ermöglicht es uns, die vertraglich zugesicherten Wärmemengen zeitlich von der Stromproduktion zu entkoppeln…“
Man könnte die Schreiber des Geschäftsberichts mühelos in George Orwells Wahrheitsministerium beschäftigen. Wie kann man beim Stromverkauf von einem „Marktumfeld“ plappern? Das Umfeld erkennen wir schon, wo aber ist in der Planwirtschaft der Markt? „Flexibilisierung“ der Kraft-Wärmekopplung ist schlicht und ergreifend Entkopplung.
Man hätte schreiben können: „Liebe Leute, die Kraft-Wärmekopplung funktioniert nicht mehr, wenn wir die konventionellen Kraftwerke ständig hoch- und runterfahren müssen. Aus die Maus.“
Der Bürger darf gespannt sein, ob die im Strompreis versteckte KWK-Umlage nun schrittweise entfällt. Wäre doch logisch…