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Wie die Parteifinanzen aufgepimpt werden

2016-10-28 By Wolfgang Prabel Leave a Comment

Beppe Grillo hatte auf dem Blog der fünf Sterne (M5S) die Politikervergütung im EU-Parlament angeprangert. Jeder Abgeordnete im Europäischen Parlament erhält monatlich eine Abgeordnetenentschädigung von  6.200 €. Dazu kommen 1.000 € pro Monat für den Kauf von „Funktionsmaterial“. Es wird zusätzlich ein Tagegeld von 304 € pro Präsenztag gezahlt. Der maximale Betrag, den die Abgeordneten nutzen können, um Mitarbeiterverträge zu schließen ist 21.209 € pro Monat. Die Abgeordneten erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.299 € für die Kosten, die mit der Ausübung des Mandats verbunden sind wie Kosten von Schreibwaren, vom Büro in Brüssel, in Straßburg sowie im Wahlkreis, für die Kosten der Kommunikation, Software, Hardware, etc.

Wenn man alles zusammenzählt was jedem Abgeordnete zusteht, kann ein Europaparlamentarier bei nur 200 Präsenztagen im Parlament etwa 453.000 € im Jahr in Anspruch nehmen. Fraktions- und Stiftungsgelder sind darin nicht enthalten. Bei 751 Abgeordneten ergeben sich respektable Kosten von 340 Mio € im Jahr. Wenn ein Abgeordneter sich 365 Präsenztage genehmigt wie Martin Schulz, dann bringen alleine die Tagegelder für diesen Abgeordneten 111.000 € im Jahr.

So ist es nicht nur im Europaparlament, sondern auch im Bundestag. 2015 betrug der Haushaltsansatz für des Hohe Haus in Berlin 317,7 Mio. €. Das sind pro Abgeordneten 503.000 €. Allein die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2016 monatlich 9.327,21 Euro. Dazu kommt eine Kostenpauschale von 4.305 €. Noch während Helmut Schmidts Kanzlerschaft müßten die Abgeordneten mit 3.850 DM auskommen!

Für Fraktionsvorsitzende und Parlamentspräsidenten gibt es Funktionszulagen. In Thüringen kam die Höhe durch einen Antrag der Grünen ans Licht der Öffentlichkeit. Frau Rothe-Beinlich wollte Vizepräsident des Landtags werden. Durch die Ablehnung des grünen Antrags sind Entschädigungszahlungen an die Möchtegern-Vizepräsidenten in Höhe von 211.260 € gespart worden.

Angesichts der Höhe der Politikereinnahmen verwundert es nicht, daß die sogenannten Mandatsträgerbeiträge und Spenden von Abgeordneten einen guten Teil der Einnahmen der Parteien ausmachen.

Hier mal ein paar Beispiele von Politikerspenden aus den Rechenschaftsberichten der Parteien von 2014:

CDU
Gröhe, Hermann 12.720 €
Lammert, Norbert 11.380 €
Tauber, Peter 15.930 €

SPD
Dreyer, Malu 29.800 €
Ferner, Elke 17.793 €
Hendricks, Barbara 14.780 €
Nahles, Andrea 12.871 €
Schröder-Köpf, Doris 26.300 €
Schwesig, Manuela 12.352 €

Grüne
Adams, Dirk 15.811 €
Al Wazir, Tarek 24.132 €
Göring-Eckardt, Katrin 12.973 €
Hofreiter Anton 20.345 €
Höhn Bärbel 20.883 €
Roth Claudia 19.634 €

Linke
Bartsch, Dietmar 15.000 €
Dagdelen, Sevim 22.960 €
Dehm-Desoi, Jörg 23.020 €
Gysi, Gregor 16.800 €
Kippig, Katja 16.555 €
Ramelow, Bodo 16.880 €
Wagenknecht, Sahra 21.370 €

CSU
Gauweiler, Peter 29.741 €
Seehofer, Horst 15.054 €
Söder, Markus 14.173 €

Die „Mandatsträgerbeiträge“, also regelmäßige Spenden der Abgeordneten kommen noch zusätzlich drauf. Sie betrugen 2014:

2014 Mandatsträgerbeiträge Mio € pro Abgeordneten € % der Parteieinnahmen
CDU 18,9 22000 13%
SPD 24,5 30000 15%
Grüne 9,2 29000 23%
Linke 3,8 15000 14%
CSU 3,7 22000 8%
FDP 1,8 19000 7%
AfD 0,05 1600 1%

Geschätzt werden bei der CDU etwa 20 % der Einnahmen von den Abgeordneten generiert, bei der SPD ein gutes Viertel, bei den Grünen gut 30 %, bei den Linken etwa ein Fünftel, bei CSU und FDP deutlich über 10 %. Die AfD hing 2014 noch zurück, weil sie in der zweiten Jahreshälfte erst frisch in drei Landtage eingezogen war.

Man kann davon ausgehen, daß die Einnahmen von Abgeordneten bei den Grünen zusammen mit dem Hebel der staatlichen Teilfinanzierung mehr als 50 % ausmachen. Keine Partei ist von ihren Abgeordneten und deren Anzahl so abhängig, wie die selbsternannten Ökologen. Solche desaströsen Wahlergebnisse wie in Mecklenburg oder in Rheinland-Pfalz sind für diese perfide Verbotspartei existenzgefährdend.

Spenden und Mandatsträgerbeiträge sind natürlich steuerlich abzugsfähig. Was auf den ersten Blick so großzügig aussieht, ist für die „Wohltäter“ steuermindernd, wobei ein Teil der Abgeordnetenbezüge eh steuerfrei gewährt wird.

Die Diäten und Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten sind von allen Altparteien im Laufe von Jahrzehnten so hochgejuchtelt worden, um über Spenden und Mandatsträgerbeiträge die Parteifinanzen aufzupumpen, ohne daß es den Abgeordneten wirklich weh tut.

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