Wir bewegen uns in Windeseile auf eine Währungsreform zu, falls es mit dem Abschmelzen der Bankeinlagen durch Inflation nichts wird. Da sind anonye Werte, von denen die Berliner nichts wissen, angesagt. Als Vorbereitung auf den Schlamassel heute ein paar Anmerkungen zu Silber. In Deutschland haben wir alle möglichen Einschränkungen schon mal gehabt: Den Belagerungszustand, das Goldverbot, das Aktienverbot, Sperrzonen, Stacheldraht, Schreibverbote, Enteignungen und nun auch noch skurrile Einkaufs-, Rodel- und Ausgehverbote. Aber ein Silberverbot ist der PB Wirtschaftsredaktion außer von 1940 bis 1955 nicht bekannt.
Am 8. Mai 1923 wurde im Reichsgesetzblatt eine Verordnung bekanntgemacht, nach der die Reichsbank die Überlassung von Edelmetallen in Barrenform gegen Reichsmark zum Tageskurs (ein Witz damals in der Hyperinflation) verlangen konnte. Von Silber in Münzform war ausdrücklich nicht die Rede (§ 1). Silbermünzen wurden jedoch nach und nach außer Kurs gesetzt und verschwanden aus dem Umlauf.
Die 1940 verfügte Ablieferungspflicht für die 2-RM-Silbermünze muß weitgehend ignoriert worden sein. Deutschland war groß und die Reichskanzlei war weit. Ich spielte als Kind oft mit 2 RM-Silbermünzen, wo der Kopf des Reichspräsidenten drauf war und der Spruch: Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Die Jungs von der Reichsbank hatten die Bienenfabel von Mandevlle nicht gelesen, wo das Gegenteil behauptet wurde.
1945 wurde das von Hitler verhängte Verbot von den Besatzern verlängert, nicht alles was der Führer befohlen hatte fanden sie schlecht. Erst 1955 wurde es aufgehoben und Silber war in allen vier Besatzungszonen wieder legal. Ein Bekannter von den Eliott-Leuten (die vom gelben Forum) hatte in den 90ern säckeweise 2-RM-Münzen aufgekauft und ist nach dem Steigen der Silbernotierungen wohlhabend geworden.
Es gab mal einen Versuch des linkssozialistischen Präsidenten Roosevelt auch in Amerika ein Silberverbot zu verhängen:
„Aufgrund von der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 (…), in dem der Kongress erklärte, dass ein ernsthafter Notstand existiert, verkünde ich als Präsident, dass der nationale Notstand noch besteht existiert und dass das fortgesetzte private Gold- und Silberhorten der Bürgern der Vereinigten Staaten eine ernsthafte Bedrohung für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen der Vereinigten Staaten darstellt. Um die Interessen unseres Volkes zu schützen, müssen geeignete Maßnahmen sofort ergriffen werden.
Daher verkünde ich in Ausübung der obengenannten Vollmacht, dass solcher Gold- und Silberbesitz verboten ist und dass jeder solche Münzen, Anlagemünzen oder anderen Gold- und Silberbesitz innerhalb von vierzehn Tagen bei amtlichen Beauftragten der Regierung der Vereinigten Staaten gegen Erstattung zum offiziellen Preis in offiziellen Zahlungsmitteln der Regierung abzuliefern hat.
Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.
Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.
Per gesetzlicher Verordnung, erlassen an diesem Tage.
Der Präsident der Vereinigten Staaten.
Franklin Roosevelt, 9. März 1933″
Diese Verordnung kam jedoch nicht zum Tragen, irgendwelche Fachleute müssen den Präsidenten in letzter Sekunde noch überzeugt haben, daß das Blödsinn ist. Beim Goldverbot am 5. April 1933 war von Silber nicht mehr die Rede.
Man kann das Fazit ziehen, daß Silber relativ sicher gegen Beschlagnahme ist, es ist auch wegen seinem Gewicht für den Abtransport mit zeitgeistigen Lastenfahrrädern ungeeignet. Deutschland war wohl fast das einzige Land auf der Welt wo Silber zeitweilig verboten war.
Zum Schluß zwei praktische Hinweise: Silber bekommt man in der Schweiz wegen der Umsatzsteuer deutlich preiswerter als in Deutschland. Der Transport über die Grenze nach Deutschland ist gerade deswegen nicht steuerfrei. Ein 48 -Jähriger kaufte sich bei einer schweizer Bank elf Silberbarren zu je 1 kg und schmuggelte die im Koffer im Zug von Schaffhausen nach Singen. Zollbeamte kontrollierten ihn und wurden prompt fündig. Die Differenz zu dem in Deutschland gültigen Mehrwertsteuersatz (19 minus 8 = 11 %) ist bei Einfuhr nach Deutschland zu entrichten. Er mußte sofort 1400,- € nachzahlen und bekam noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Latz. Eine legale Möglichkeit damit umzugehen ist beispielsweise das Silber in der Schweiz zu lagern. Es liegt bei den Eidgenossen eh sicherer. Das Studium von Landkarten und die Ausreise über Drittländer bringt auch wenig oder nichts, weil man dann wieder Geld für Umwege verklenkert.