In meinen Augen ist das Wahlprocedere der B.R.D. illegal, da nicht mit dem GG übereinstimmend. Was immer wir auch von diesem GG halten mögen, in dem bis zur Stunde noch Besatzungsrecht gilt… Art. 120 (1) 1Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. … […]